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   BVerwG, 17.02.1959 - III B 180.57, III C 161.57   

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BVerwG, 17.02.1959 - III B 180.57, III C 161.57 (https://dejure.org/1959,1965)
BVerwG, Entscheidung vom 17.02.1959 - III B 180.57, III C 161.57 (https://dejure.org/1959,1965)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Februar 1959 - III B 180.57, III C 161.57 (https://dejure.org/1959,1965)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZLA 1959, 345
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerwG, 21.12.1960 - IV C 61.59

    Rechtsmittel

    In einem solchen Fall ist zu ermitteln, ob bei einer Auseinandersetzung der Bruchteils- oder Gesamthandsgemeinschaft der auf den einzelnem Ehegatten entfallende Miteigentumsanteil so groß ist, daß auf ihn eine Mindestmöbeleinheit entfällt; daß in Fällen solcher Art eine "fingierte Auflösung der Miteigentumsverhältnisse" stattzufinden hat, hatte der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 24. Juni 1959 - BVerwG IV C 419.57 - ZLA 1959, 345, NJW 1959, 2084, MDR 1959, 950 - ausgesprochen.
  • BVerwG, 22.07.1960 - III C 135.60

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Antrag auf Terminsverlegung

    Abgesehen davon würde aber selbst die Ablehnung des Vertagungsantrages keinen Mangel des gerichtlichen Verfahrens erkennen lassen, weil die Klägerin nicht angegeben hat, welcher Art ihre Erkrankung war und was sie in der mündlichen Verhandlung hätte vortragen wollen, aber nicht habe vortragen können; ihre bloßen, mit Tatsachen nicht belegten, Behauptungen lassen keinen wesentlichen Mangel des Verfahrens erkennen (BVerwG III B 180.57/III C 161.57 vom 17. Februar 1959; BVerwG IV C 312.57/IV B 238.57 vom 18. Dezember 1957), zumal das angefochtene Urteil auch in der Sache nicht zu beanstanden sein dürfte.
  • BVerwG, 11.11.1960 - IV C 20.59

    Rechtsmittel

    Mit der gegenteiligen Ansicht hat sich der erkennende Senat im Urteil vom 24. Juni 1959 (BVerwG IV C 419.57 in ZLA 1959, 345; NJW 1959, 950) auseinandergesetzt.
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